UNFASSBAR: „Hintergrundtreffen“ mit Merkels Journalistenbund dürfen weiterhin stattfinden

Angela Merkel trifft sich gelegentlich mit bestimmten Journalisten ausgesuchter Redaktionen, um denen „Hintergründe“ zu erläutern. Die Kanzlerin darf diese Praxis weiterhin fortführen, so urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Kritiker sehen diese Praxis und auch das Urteil als „denkwürdig“ an. Schließlich kann die Kanzlerin damit den Nachrichtenfluss in Deutschland in einer Weise steuern, der grundsätzlichen Vorstellungen über die Presse als vierter und unabhängiger Gewalt im Staat formal zuwiderläuft.

Flüchtlingskrise und Co.: Die Kanzlerin darf ausgesuchten Redaktionen Informationen geben

Die Presse in Deutschland hat der Idee und dem Recht nach die Aufgabe, die öffentlichen Vorgänge zu dokumentieren, ohne dabei beeinflusst zu werden. Die Treffen der Kanzlerin waren insofern auch umstritten. So hatte in diesem Fall ein Redakteur des „Tagesspiegel“ aus Berlin geklagt – er wollte Auskunft haben, nachdem Merkel auf einem dieser Treffen sowohl über den Umgang mit der AfD referierte, den Brexit thematisierte und auch die Flüchtlingskrise ansprach.

Diese Praxis birgt gleich zwei Probleme: Die Kanzlerin kann letztlich dafür sorgen, dass einige Redaktionen besser als andere informiert sind und damit am Markt einen Wettbewerbsvorteil genießen. Wer weniger Informationen hat, muss damit rechnen, vom Publikum abgestraft zu werden. Das heißt, der Informationsfluss entscheidet letztlich auch darüber, welche Redaktionen und Publikationen am Markt überleben und welche nicht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Zum anderen kann die Kanzlerin auf diese Weise auch die Darstellung in der Öffentlichkeit als solche beeinflussen. Gesetzt den Fall, dass ausgerechnet bestimmte Kritiker nicht eingeladen werden, ist die Aufklärungsarbeit des Journalismus in Deutschland behindert. Leider ist die Nachricht über diese Nachricht in Deutschland weitgehend gar nicht verbreitet worden – auch dies dokumentiert das Problem der selektiven Weitergabe von Informationen. Wir halten dagegen – hier.

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