Kennen Sie das Deutsch-türkische Sozialabkommen? Nein? Dann sollten Sie jetzt genau lesen. Die Bundesrepublik hat mit der Türkei ein Sozialabkommen geschlossen. Allein im Jahr 2016 wurden 7,9 Millionen Euro dafür ausgegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor.
Durch dieses Abkommen sind in der Türkei lebende Angehörige von in Deutschland lebenden und krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert. Laut Antwort der Bundesregierung soll damit verhindert werden, dass deutsche Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Türkei doppelte Beitragszahlungen leisten müssten. Solche Regelungen entsprächen internationalen Standards und fänden in bilateralen Sozialversicherungsabkommen Anwendung.
Im Fall des deutsch-türkischen Sozialabkommen ist der Versicherungsschutz für Angehörige, die im Herkunftsland leben, eingeschlossen. Wie viele der ungefähr 1,5 Millionen in Deutschland lebenden Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit Sozialversicherungszahlungen für ihre Familien in der Türkei in Anspruch nehmen, ist nicht erfasst. D.h. der Bundesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Familienangehörigen in der Türkei bei deutschen Krankenkassen versicherten Arbeitnehmern mitversichert sind.
Diese Regelung gilt bereits seit 50 Jahren. Das Sozialversicherungsabkommen trat am 30.4.1964 in Kraft. Jeder türkische Mitbürger, der hier in Deutschland Sozialbeiträge leistet, kann also alle seine in der Türkei lebenden Verwandten kostenlos mitversichern. Wer zu den Verwandten gehört, bestimmt die türkische Regierung. Diese sagt, dass auch Eltern dazugehören. Dem Abkommen sind weitere Staaten wie Bosnien, Herzegowina, Serbien, Montenegro und Marokko beigetreten.
Die Regelung ist in einer Zeit entstanden, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb und mit dem Lockmittel kostenlose Krankenversicherung für alle Angehörigen gute soziale Standards für die in der Heimat Verbliebenen versprach. Diese Personen haben jedoch niemals in das deutsche Sozialsystem eingezahlt. Die Regelung für Auslandsdeutsche dagegen fällt recht einfach aus. So werden beispielsweise Zusatzrenten aus ehemaligen Bundesangestelltentarifverträgen (BAT) häufig nicht ausgezahlt, wenn man im Ausland wohnt. Vielen Deutsche sind allerdings als Rentner ins Ausland gezogen, weil man dort von der kleinen Rente noch relativ gut leben kann.
So verlieren beispielsweise Rentner, die außerhalb der EU in einem billigen Land leben ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bei der Krankenversicherung der Rentner, obwohl sie ein Leben lang in die Sozialkassen eingezahlt haben. Deutsche im Ausland haben zudem keinen Anspruch auf Sozialhilfe und die bestehenden Gesetze werden einfach außer Kraft gesetzt, wenn man im Ausland lebt.