Macron vor Internationalem Strafgerichtshof angezeigt – Deutsche Medien schweigen

Francis Lalanne, einer der führenden Köpfe der Gelbwesten in Frankreich, kündigte Ende Februar 2019 in der französischen Tageszeitung „Libération“ an, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sowie den Innenminister Christophe Castaner vor dem Internationalen Strafgerichtshof anzuzeigen (Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version wurde hier das Wort „anzuklagen“ verwendet – in der Absicht, mit dem folgenden Satz, „Klage einzureichen“ keine Missverständnisse entstehen zu lassen. „Anzeigen“ ist hier gleichzusetzen mit „Klage einreichen“, wie im folgenden Satz beschrieben wurde. Ob die Klage zugelassen wird, muss(te) der Strafgerichtshof selbstverständlich selbst entscheiden. Die Überschrift wurde gleichfalls geändert. Ursprünglich stand hier „vor Internationalem Strafgerichtshof angeklagt“ im Sinne von „Klage eingereicht“, wie im Artikel beschrieben. Keinesfalls steht oder stand dort: „von internationalem“… Dennoch ist dies missverstanden worden, die Redaktion ändert daher den Begriff in „angezeigt“, d. Red.). In einer von ihm initiierten Petition konnte Lalanne die erforderlichen 250.000 Stimmen sammeln, um Klage einzureichen (im Sinne von „angezeigt“, d. Red.). Lalanne beschuldigt Macron und Castaner wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit und beruft sich auf Artikel 35 der Menschenrechte.

Vor wenigen Tagen berichteten die französischen Medien, dass die Klage nun am 11. Juni 2019 beim Internationalen Strafgerichtshof mit den erforderlichen Unterschriften eingereicht wurde. In den deutschen Medien wird darüber kaum kein Wort verloren. Hier werden wir dies für Sie verfolgen.

Der Petitionstext beginnt mit einer Erläuterung dessen, was der Strafgerichtshof auf Grundlage des am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Gesetzes und seiner Definition eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit ist: „Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist eine der folgenden Handlungen, wenn sie im Rahmen eines weitreichenden oder systematischen Angriffs auf Zivilbevölkerung begangen wird…“ Hier listete Lalanne im Folgenden die „Handlungen“ der Polizei gegen die Demonstranten auf.

Die Gewaltanwendung der französischen Polizei gegenüber den Gelbwesten, von denen sich einige sicherlich nicht durch Pazifismus ausgezeichnet haben, ist unverhältnismäßig und verwerflich, so Lalanne. Lalanne, Sänger, Künstler und „Gelbweste“, startete vor gut drei Monaten die Petition auf change.org. Auf seiner Reise nach Den Haag wurde Lalanne von zwei Anwälten begleitet, die zugelassene Anwälte für den Internationalen Strafgerichtshof sind.

Die Klage (im Sinne von „Anzeige“, d. Red.) gehe gegen Macron und Castaner, weil diese die Hauptbefehlshaber der Polizei seien, so Lalanne. Die Polizei habe während der Demonstrationen Waffen gegen die Demonstranten eingesetzt, die als „Kriegswaffen“ definiert sind: Handgranaten und Hartgummigeschosse. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof könnten sich der französische Präsident und sein Minister nicht auf ihre Immunität berufen, sagte eine Anwältin Lalannes. Sie hätten zwar Immunität in Frankreich, jedoch nicht vor dem IStGH.

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