Der OB Tübingens, der „Grüne“ Boris Palmer, forderte in der Sendung „Markus Lanz“ nun, die Corona-App verpflichtend für alle Smartphone-Benutzer einzusetzen. Die Journalistin Eva Quadbeck warnte davor. Sie offenbarte Angst davor, dass „Verschwörungstheoretiker“ diesen Wunsch für ihre Sichtweise verwenden könnten. Leider, so die Meinung dieser Redaktion, verabsäumte es die Journalistin vor lauter Angst davor, wie beispielsweise der Richterbund in Deutschland einen solchen Zwang eingeschätzt hat. Schon im April warnte der davor, die App als Zwangs-App einzusetzen. Das einfache Argument, für das niemand um drei Ecken denken muss, war wenig verschwörungstheoretisch, sondern ganz handfest.
Palmer, Journalisten und Co. aufpassen: Das sagen sehr gut ausgebildete Juristen
„Der Deutsche Richterbund (DRB) hat (im April) davor gewarnt, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise getroffenen Maßnahmen von Bundesregierung und Länderregierungen fortzuführen. Die Richter dringen auf eine zeitliche Begrenzung und auf die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit aller neuen Maßnahmen. Es gelte nun „fortlaufend zu überprüfen, ob und ab wann weniger tiefe Einschnitte in die Freiheit von Bürgern und Unternehmen möglich sind“, sagte der DRB-Bundesgeschäftsführer Sen Rebehn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Alle Ausnahmeregelungen müssten „eng befristet und jeweils neu legitimiert sein“.
Aus Sicht der Richter schreibt das Grundgesetz vor, auch beim Gesundheitsschutz die Verhältnismäßigkeit einzuhalten: „Es ist verfassungsrechtlich geboten, einen wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung mit möglichst schonenden Mitteln zu erreichen“, so Rebehn. Die vom Grundgesetz gebotene Verhältnismäßigkeit müsse „bei allen Maßnahmen des neuartigen Coronavirus auch in Krisenzeiten die Leitlinie politischen Handelns bleiben“.
(….) Auch die Corona-App, die die Bundesregierung einführen will, müsse unbedingt freiwillig sein und rechtsstaatliche Auflagen erfüllen, warnt der Richterbund: „Eine Handyapp sollte technisch auf den Zweck eines Abstands- und Kontaktmelders beschränkt bleiben, ohne Rückschlüsse auf die Identität oder den Standort von Nutzern zu eröffnen“, warnte der DRB-Geschäftsführer. Es gelte zudem, die Pandemieregelungen zu befristen und klare Löschpflichten für gespeicherte Daten vorzusehen.“
Vor diesem Hintergrund ist es schade, wenn eine Journalistin nicht ganz einfach darauf verweisen kann, wie Juristen die Zwangs-App einstufen würden. Oder ist all dies kein Wunder? Denn tatsächlich behaupten „alternative Medien“ seit längerem, verschiedene Maßnahmen würden bald per Zwang eingeführt. Worum es geht, lesen Sie hier.