Der „Ethikrat“, ein Beratungsgremium für die Entscheidungen der Bundesregierung, hat ein seltsames Verständnis von Ethik. Dass dieses Merkel-Gremium den Titel „Ethikrat“ zu Recht trägt, darf angesichts der unethischen Entscheidungen dieses Gremiums stark bezweifelt werden. Denn dieser „Ethikrat“ hatte noch vor rund sechs Wochen die Äußerung getätigt, dass „diejenigen, die sich nicht gegen das Coronavirus impfen lassen würden, bei einer etwaigen Covid-19-Erkrankung auf Beatmung im Krankenhaus verzichten sollten“.
Diese Äußerung kam ausgerechnet von einem „Humangenetiker“, welcher Mitglied des Merkel-Ethikrates ist. Dieser inhumane Genetiker – Prof. Dr. Wolfram Henn – hatte im Dezember sogar einen „Brandbrief“ an alle Menschen geschrieben, die sich nicht impfen lassen wollen, an die – Zitat: „Corona-Impf-Verweigerer“. Darin forderte alle „Impf-Verweigerer“ auf, im Krankheitsfall auf alle Notfallmaßnahmen zu verzichten: „Wer partout das Impfen verweigern will, der sollte, bitte schön, auch ständig ein Dokument bei sich tragen mit der Aufschrift: ‚Ich will nicht geimpft werden! Ich will den Schutz vor der Krankheit anderen überlassen! Ich will, wenn ich krank werden, mein Intensivbett und mein Beatmungsgerät anderen überlassen!‘“
Nachdem Bundeskanzlerin Merkel am Dienstag in der ARD verlautbaren ließ, dass jene, die „sich nicht impfen lassen wollen, nicht mehr alle Dinge tun können“, meldete sich zwei Tage später Merkels „Ethikrat“ wieder zu Wort. Demnach sei eine „Rücknahme der staatlichen Beschränkungen derzeit nicht in Betracht zu ziehen“, sagte die Vorsitzende Alena Buyx. Der Merkel-Ethik-Rat erklärte zudem, dass er derzeit gegen staatliche Lockerungen für Geimpfte sei.
Ausnahmen für Geimpfte
Allerdings würde es durchaus Ausnahmen geben. Denn private Anbieter könnten, anders als der Staat, frei darin sein, mit wem sie einen Vertrag schließen. Private Anbieter könnten ihre Angebote auf Geimpfte begrenzen, sagte Prof. Volker Lipp, stellvertretender Vorsitzender des Ethikrats. In bestimmten Fällen gebe es zwar eine Rechtspflicht zum Vertragsschluss, zum Beispiel bei Beförderungspflichten im öffentlichen Verkehr. Das bedeute, jeder dürfe weiter öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in Supermärkten einkaufen gehen – egal ob geimpft oder nicht.
Prinzipiell unterstützt das Merkel-Beratungsgremium aber die Aussage der Kanzlerin, dass private Anbieter sehr wohl einen Impfnachweis verlangen können, beispielsweise Gastwirte, Kinobetreiber oder Modehändler. Das Beratungsgremium, das sich als ethisch bezeichnet, unterstützt damit die indirekte Impfplicht die zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft in unterschiedliche Klassen, zu noch mehr Hassrede und Diskriminierung führen dürfte.
Die Impfpflicht kommt damit wie erwartet durch die Hintertür und Merkel und ihr Adjutant Spahn müssen sich nicht die Hände schmutzig machen. Sobald eine Inzidenz von 50 flächendeckend in Deutschland deutlich unterschritten ist, werden die Schließungen wieder aufgehoben. Allerdings werden dann, wie angekündigt, nur Geimpfte von Angeboten wie Kino, Theater, Konzert, Restaurantbesuch, Reisen, Fliegen etc. Gebrauch machen können. Alle anderen könnten ausgeschlossen werden, wenn private Betreiber einen Impfnachweis fordern.
Die Spaltung der Gesellschaft, die spätestens im September 2015 begann, schreitet damit voran, wenn die Bevölkerung nicht endlich in der Lage sind, etwas gegen dieses Unrecht zu unternehmen. Verantwortlich dafür ist einzig und allein die Bundesregierung unter der Führung von Angela Merkel.