von Guido Grandt
Der verschwiegene Politik-Skandal
Guido Grandt enthüllt: Die Bundesrepublik Deutschland wurde von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern und anderen NS-Sympathisanten aufgebaut. Jahrzehntelang wurde verschwiegen – teilweise noch bis heute – dass nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch im Deutschen Bundestag ehemalige Nazis saßen. Sogar Bundesminister waren frühere Hitler-Anhänger! Chronologie eines unbequemen Politik-Skandals mit einer „Liste der Schande“…
Ein Fundament aus Hass
„Nie wieder Krieg von deutschem Boden, nie wieder Diktatur auf deutschem Boden!“ Das war das Credo deutscher Politik nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Eine Absage an jedwede Form totalitärer Ideologien, Programme, Bewegungen und Parteien. Und das völlig zu Recht! Ein Drittes Reich mit all seinen Schrecken, den über 50 Millionen Kriegstoten und 6 Millionen ermordeten Juden durfte und darf es nie wieder geben!
Allerdings nahmen dieses Credo nach 1945 viele der politischen Verantwortlichen hierzulande wohl nicht zu ernst. Zumindest „ideologisch“ nicht. So weiß heute kaum mehr jemand, dass die Bundesrepublik Deutschland, die mit Inkrafttreten des deutschen Grundgesetzes am 23. Mai 1949 gegründet wurde, vor allem von ehemaligen Nazis aufgebaut wurde. Insbesondere im öffentlichen Dienst. Ehemals mehr oder weniger stramme Parteigenossen, die entweder in der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei), ihren Unterorganisationen oder der SS, SA oder Gestapo saßen.
Noch weniger im kollektiven Gedächtnis verankert ist die Tatsache, dass sich sogar Bundesminister verschiedener Regierungen und Abgeordnete des Deutschen Bundestags ehemals in der Nazi-Partei tummelten und dennoch in hohe Ämter kamen. Das ist eigentlich ein Skandal erster Güte, der jedoch kaum mehr an die Öffentlichkeit dringt, sondern es lediglich in die Bücher von einigen wenigen Historikern schafft. Gleich gar nicht wird dies an heutigen Schulen gelehrt und gelernt.
Was für eine Schande, kann ich da nur sagen!
„Vorbildliche“ Auseinandersetzung der BRD mit dem NS-Unrechtregime?
Zunächst bleibt festzuhalten, dass die Auseinandersetzung der Bundesrepublik Deutschland mit dem Nazi-Unrechtregime international vielfach als vorbildlich angesehen wird. Dabei war diese in ihren Anfängen alles andere als das, sondern oftmals genau das Gegenteil!
So gab es von Anfang an politische Anstrengungen – auf die ich noch genauer eingehen werde – die der „Säuberung“ der vier Alliierten-Mächte (USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich) teilweise zuwiderliefen. Mit einer „Entnazifizierung“ wollten die Alliierten die deutsche und österreichische Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik von allen Einflüssen des Nationalsozialismus befreien. Und damit eine umfassende Demokratisierung und Entmilitarisierung des ehemaligen Dritten Reiches erreichen. Eines ihrer Hauptziele war die Auflösung der NSDAP und ihrer Unterorganisationen. Die NS-Ideologie sollte mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden.
Doch es gab prominente Politiker, die das wohl anders sahen. Aber auch darüber spricht heute kaum noch jemand.
CDU-Galionsfigur Adenauer protegierte hohen Nazi
Wissen Sie, wer Konrad Adenauer war? Natürlich, werden Sie jetzt antworten: Er war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (1949-1963), zugleich erster Bundesminister des Auswärtigen (1951-1955) und einer der Begründer der CDU. Eine absolut integere Persönlichkeit, die neben Theodor Heuss, Kurt Schumacher und dem Parlamentarischen Rat zu den Gründervätern unserer Republik gehörte.
Soweit so gut also. Und soweit auch richtig. Allerdings gibt es dazu noch Anmerkungen, die Sie in (fast) keinem Geschichtsbuch lesen werden. Und zwar diese:
Anfangs der 1950er-Jahre wurde durch einen Untersuchungsausschuss unter der Federführung des SPD-Parlamentariers Carlo Schmid bekannt, dass 55 der 96 neuen Diplomaten des Bonner Auswärtigen Amtes (das damals „Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten im Bundeskanzleramt“ hieß) Mitglied der NSDAP waren!
Im Bundestag wehrte sich CDU-Bundeskanzler Adenauer mit seinem überlieferten Satz gegen diese Vorwürfe: „Ich bin doch bei Gott nicht der Mann, der darauf ausgeht, frühere Parteigenossen in maßgebende Stellungen zu bringen.“ Und doch war und tat er es – zumindest bei einem sehr gewichtigen ehemaligen Nationalsozialisten: Hans Globke, Kommentator der berüchtigten Nürnberger Rassegesetze mit Vergangenheit in Hitlers Reichsinnenministerium. Ausgerechnet ihn machte Adenauer nicht nur zu seinem engsten Vertrauten, sondern auch zum Chef des Kanzleramtes. So wurde Globke als rechte Hand Adenauers für viele Jahre einer der mächtigsten Männer der jungen Republik.
Die schändliche Vergangenheit von Adenauers „rechter Hand“
Es lohnt sich einen tieferen Blick auf Hans Globke zu werfen. Denn dies macht das System des Protegierens ehemaliger Nazis in die Bundespolitik deutlich.
Globke (geb. 1898) arbeitete in Hitlers Reichsministerium. Er galt als zentrale Auskunftsperson für Fragen zu den 1935 erlassenen „Nürnberger Rassegesetzen“. Und da insbesondere zum sogenannten „Blutschutzgesetz“, das sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden verbot. Ebenso zum „Reichsbürgergesetz“, das die Staatsangehörigkeit nach rassistischen Kriterien differenzierte.
1936 kommentierte Globke die Rassengesetzgebung (hinsichtlich Ariern und Juden) zusammen mit dem SS-Obergruppenführer Wilhelm Stuckart u.a. so: „Unter Geschlechtsverkehr ist zwar nicht nur der Beischlaf, das heißt die natürliche Vereinigung der Geschlechtsteile zu verstehen, sondern auch beischlafähnliche Handlungen, z.B. gegenseitige Onanie. Im Hinblick auf den Zweck des Verbots, mischrassige Nachkommenschaft zu verhüten, verbietet sich aber jede hierüber hinausgehende Auslegung des Begriffs Geschlechtsverkehr; sonstige Handlungen erotischer Art, z.B. Küsse, Umarmungen, unzüchtige Berührungen, fallen nicht unter das Verbot.“
In dem Kommentar zu den Rassegesetzen wurde außerdem das Zusammengehörigkeitsgefühl des „rassisch homogenen deutschen Volkes“ propagiert und alle Personen „fremden Blutes“, vor allem Juden, als rassisch minderwertig diskriminiert. Später wird ihm neben der Mitverantwortung für die Nürnberger Rassegesetze vorgeworfen, den „J“-Stempel in Reisepässen eingeführt zu haben, der Juden den Fluchtweg in die Schweiz versperrte. Natürlich wehrte sich der der NS-Mann dagegen: Er hätte versucht, Hitlers geforderte Maßnahmen zu „mildern“. Ebenso erklärt er Kontakte zum Widerstand gehabt zu haben.
Noch einmal: Ein Alt-Nazi, der solche rassistischen und antisemitischen Kommentare von sich gab, wurde später von CDU-Ikone Konrad Adenauer zum Chef des Kanzleramts gemacht! Dass aufgrund dieser schändlichen Umstände die CDU noch heute an der parteinahen Konrad Adenauer Stiftung festhält, erscheint mir angesichts der schrecklichen NS-Verbrechen mehr als fraglich!
Anmerkung: Der „Korpsgeist“ im Auswärtigen Amt verhinderte Jahrzehnte lang die Aufarbeitung der eigenen NS-Vergangenheit. 2010 kam eine unabhängige Historikerkommission zu dem Ergebnis, dass das AA im Dritten Reich nicht etwa, wie oft behauptet, ein „Hort des Widerstands“ gegen Hitler war, sondern selbst tief in den Holocaust verstrickt war. Und auch im Auswärtigen Amt der späteren Bundesrepublik wurden schützende Hände über ehemalige Kriegsverbrecher in den eigenen Reihen gehalten.
So „rehabilitierten“ die deutschen Nachkriegs-Politiker NS-Verbrecher
Es wurden noch weitere politische Entscheidungen getroffen, um NS-belastete Personen und Mitläufer wieder in den öffentlichen Dienst zu bringen. Ebenso, um eine Strafminderung oder gar Rehabilitation von NS-Verbrechern zu ermöglichen. Dazu heißt es in einer Anfrage der Linken-Fraktion von 2011: „Die personelle und in Teilen auch inhaltliche Kontinuität, etwa im Beamtenapparat, in einzelnen Bundesministerien, in Polizeien, Geheimdiensten, der Bundeswehr und dem Justizapparat haben schwer- wiegende Folgen für das politische Klima dieser Phase gehabt.“
Für wahr: Als im Herbst 1949 der Deutsche Bundestag die Arbeit aufnahm bemühte man sich in allen Fraktionen, die politische NS-Säuberung, die die Alliierten seit 1945 vorantrieben, entweder zu beenden oder gar rückgängig zu machen. Dazu gehörten parlamentarische Initiativen, Gesetzgebungswerke und administrative Entscheidungen.
Schon bald beschloss der Deutsche Bundestag zwei Amnestiegesetze, die vor allem NS-Tätern zugutekamen. Zum einen handelte es sich hierbei um das erste Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 und das zweite Straffreiheitsgesetz vom 17. Juli 1954. Von der Amnestie ausgenommen waren Täter, die aus Grausamkeit, ehrloser Gesinnung oder aus Gewinnsucht gehandelt hatten sowie Tötungs- und Raubdelikte. So wurden beim ersten Straffreiheitsgesetz 792 176 Personen amnestiert. Vom zweiten Straffreiheitsgesetz profitierten rund 400.000 Personen.
Auf diesem Weg kamen also insgesamt fast 1,2 Millionen ehemalige Nazis wieder auf freiem Fuß.
Ehemalige Nazis bauen den öffentlichen Dienst in der BRD auf
Der öffentliche Dienst in der BRD wurde mit Beamten aufgebaut, die einen hohen Anteil an früheren Angehörigen der NS-Behörden aufwies. Vor allem von solchen in der NSDAP und ihren Unterorganisationen. Und das, obwohl es beim Bundesministerium für den Marshallplan (das spätere Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit) noch hieß: „Um zu vermeiden, dass im Widerspruch zu § 26 Absatz 3 des Deutschen Beamtengesetzes Personen eingestellt werden, die nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie sich durch ihr gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung bekennen, werden in meinem Ministerium die eingereichten Lebensläufe sorgfältig geprüft. Bei Besetzung besonders wichtiger Stellen wird in Zweifelsfällen das Bundesamt für Verfassungsschutz um Auskunft gebeten.“
Doch die Realität sah anders aus: Gerechtfertigt wurden die ehemaligen NSDAP-Beamten im öffentlichen Dienst damit, dass Sie „Verwaltungserfahrung“ besitzen würden. Die Bundesregierung erklärte noch 2011, die Forschung hätte am Beispiel der Kommunalverwaltung gezeigt, dass die „alleinige Tatsache der Parteimitgliedschaft für das Verhalten von Beamten in der NS-Diktatur wenig Aussagekraft hat – abgesehen davon, dass es bereits einen erheblichen Unterschied macht, zu welchem Zeitpunkt jemand in die NSDAP eintrat.“ Und an anderer Stelle: „Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine bloße Mitgliedschaft in der NSDAP noch keine sicheren Rückschlüsse auf eine tiefere nationalsozialistische Grundeinstellung zulässt.“
Stellen Sie sich das einmal vor. Wenn heute eine Person nur ein Flugblatt aus der rechten Szene besitzt, gilt er gleich als ihr Gesinnungsbruder. Aber eine ehemalige NSDAP-Mitgliedschaft von Beamten im öffentlichen Dienst soll noch keinen Rückschluss auf eine „tiefere nationalsozialistische Grundeinstellung“ zulassen? Bin ich denn im falschen Film?
Doch wie viele Hitler-Sympathisanten waren nun wirklich im öffentlichen Dienst der BRD beschäftigt? Erklärte doch einst die Bundesregierung so vollmundig, dass die „nationalsozialistische Gewaltherrschaft generell die am besten erforschte Periode des 20. Jahrhunderts“ sei. Beim Nachfolgepersonal in den eigenen Reihen scheint diese „besterforschte“ Periode jedoch große Lücken aufzuweisen. Denn eine „quantitative Angabe über den Anteil von NS-belasteten Personen“ im öffentlichen Dienst sei nicht möglich, heißt es von der Regierung plötzlich. Alleine für eine dahingehende Annäherung wären „intensive mehrjährige Forschungsarbeiten“ erforderlich. Außerdem würden die noch zu ermittelnden Personalakten nur einen Bruchteil einer quantitativen Auswertung abdecken. Andere seien nach Abschluss der Versorgungsfälle und Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist „vernichtet“ worden. Außerdem wäre die NS-Überprüfung einzelner Akten sehr zeitaufwendig und würden nach Erfahrungen des Bundesarchivs durchschnittlich 30 bis 60 Minuten dauern.
Finden Sie da noch Worte? Ich nicht!
Per Gesetz kommen ehemalige NS-Sympathisanten wieder ins Amt
Zahlen über ehemalige Nazis, die in der jungen Bundesrepublik wieder in die Ämter kamen, gibt es jedoch in anderer Hinsicht: Im Mai 1951 wurde das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 de Grundgesetzes fallenden Personen“ mit Zustimmung aller Parteien vom Bundestag beschlossen. Durch dieses sogenannte „131er-Gesetz“ konnten alle öffentlichen Bediensteten, die beim Entnazifizierungsverfahren nicht als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft worden waren, wieder eingestellt werden.
Zu diesen Staatsdienern gehörten ehemalige Beamte, Hochschullehrer und Richter aus den Vertreibungsgebieten, Beamte in nicht mehr existierenden Verwaltungen und Berufssoldaten sowie alle die, die wegen ihrer Betätigung im Dritten Reich nach dessen Ende aus dem Beamtenverhältnis „entfernt“ worden waren. Auch Angestellte und Arbeiter. Sämtliche Verwaltungen wurden verpflichtet, mindestens 20 Prozent der Planstellen mit 131ern zu besetzen.
Noch einmal: Es handelte sich dabei um Personen, die einst wegen ihrer Nähe und Betätigung zu Hitler-Deutschland ihrer Ämter enthoben wurden.
Behörde | Beamtenplanstellen (Soll) | davon gemäß §13 G 131 besetzt (Zahl) | Anteil Besetzungen gemäß § 13 G 131 (%) |
Bundespräsidialamt | 20 | 11 | 55,0
|
Deutscher Bundestag | 209 | 56 | 26,8
|
Bundesrat | 30 | 11 | 36,7
|
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt | |||
a) Bundeskanzlei und Bundeskanzler | 67 | 19 | 28,3 |
b) Presse- und Informationsamt | 31 | 18 | 58,1 |
c) Bundesministerium für Verteidigung11 | 124 | 96 | 77,4 |
Bundesminister des Innern | |||
a) Ministerium | 427 | 185 | 43,3 |
b) nachgeordnete Behörden | 970 | 369 | 38,0 |
c) Bundesgrenzschutz | 19 973 | 666 | 3,3
|
Bundesjustizministerium | 1 132 | 548 | 48,4
|
Bundesministerium der Finanzen
|
34 447 | 10 897 | 31,5 |
Bundesminister für Wirtschaft | |||
a) Ministerium | 495 | 338 | 68,3 |
b) Physikalisch-technische Bundesanstalt | 142 | 55 | 38,7 |
c) Bundesaufsichtsamt für die Versicherungs- und Bausparwesen | 100 | 83 | 83,0 |
d) Bundesstelle für den Warenverkehr – Verwaltung | 67 | 40 | 59,7 |
e) Bundesstelle für Außenhandels-Information | 12 | 6 | 50,0 |
f) Bundesanstalt für mechanische und chemische Materialprüfung
|
60 | 15 | 25,0 |
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
|
457 | 182 | 39,8 |
Bundesminister für Arbeit
|
356 | 126 | 35,4 |
Bundesminister für Verkehr
|
2 859 | 1 157 | 40,5 |
Bundesverfassungsgericht
|
56 | 11 | 19,6 |
Bundesrechnungshof
|
307 | 182 | 59,3 |
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
|
47 | 26 | 55,3 |
Bundesminister für Wohnungsbau
|
98 | 63 | 64,3 |
Bundesminister für Vertriebene
|
69 | 49 | 71,0 |
Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen
|
79 | 52 | 65,8 |
Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrats
|
14 | 10 | 71,4 |
Gemeinsames Büro der Bundesminister für besondere Aufgaben | 13 | 6 | 46,2 |
——————————
Summe |
64 387 |
15 669 |
24,3 |
Deutsche Bundespost |
171 762 |
36 968 |
21,5 |
Deutsche Bundesbahn | 225 534 | 35 207 | 15,6
|
Zusammengefasst (Zahlen gerundet): 55 % der Beamten aus dem Bundespräsidialamt, 27 % des Deutschen Bundestages, 37 % des Bundesrates, 28 % der Bundeskanzlei, 77 % des Bundesverteidigungsministeriums, 48 % des Bundesjustizministeriums, 32 % des Bundesfinanzministeriums, 68 % des Bundeswirtschaftsministeriums, 40 % des Bundeslandwirtschaftsministeriums, 35 % des Bundesarbeitsministeriums, 41 % des Bundesverkehrsministeriums, 60 % des Bundesrechnungshofes etc. waren ehemalige „NS-Belastete“. Aufgrund des 131er-Gesetzes wurden sie wieder in die Ämter gehievt!
Wenn das kein Skandal ist, dann weiß ich auch nicht mehr!
Hinzu kommt, dass nach 1949 an deutschen Bundesgerichten (einschließlich der Bundesstaatsanwaltschaft) 203 „NS-belastete“ Personen tätig waren. Allerdings können strafgerichtliche Verfahren gegen Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des Bundes aufgrund möglicher NS-Vergangenheit nicht mehr festgestellt werden. Dies, so die Bundesregierung, könne nur auf der Grundlage von Einzelauswertungen der Verfahrensakten und der Personalakten erbracht werden. Aber das sei ihr nicht möglich.
Dennoch habe ich ein paar Zahlen zusammengetragen, die aber nur einen Bruchteil der oben genannten Verfahren betreffen: Bis 2005 wurden 36.393 Ermittlungsverfahren durchgeführt, 16.740 Anklagen erhoben und 6.656 Verurteilungen erwirkt.
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Ehemalige NSDAP-Mitglieder als Abgeordnete im Deutschen Bundestag
Hinsichtlich der „besterforschten Periode des 20. Jahrhunderts“ wird es noch skandalöser. Vor allem, wenn es um NS-Mitglieder aus den eigenen Politikreihen geht. So kann die Bundesregierung auch nicht mitteilen, in welchen Ministerien ab 1949 besonders viele Personen mit NS-Belastungen beschäftigt waren. Ebenso wenig über die Anzahl der NS-belasteten Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage.
Nein, das ist kein Witz, sondern bittere Realität!
Nachfolgend und beispielhaft präsentiere ich eine Auflistung ehemaliger NSDAP-Mitglieder mit bundespolitischen Ämtern in der FDP. Nicht angegeben sind darin ehemalige Nazis, die in FDP-Landesparlamenten oder später im Europaparlament tätig waren:
Ernst Aschenbach, Mitglied in der NSDAP 1937–1945, 1957–1976 Mitglied im Bundestag |
Joachim Angermeyer, Mitglied in der NSDAP 1941–1945, 1976–1980 Mitglied im Bundestag |
Albrecht Aschoff, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, 1961–1965 Mitglied im Bundestag |
Hermann Berg, Mitglied in der NSDAP 1937–1945, 1955–1957 Mitglied im Bundestag |
Ewald Bucher, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, 1962–1965 Bundesminister der Justiz, 1965–1966 Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau |
Richard Burckardt, Mitglied in der NSDAP 1940–1945, 1961–1965 Mitglied im Bundestag |
Rolf Dahlgrün, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, 1962–1966 Bundesminister der Finanzen |
Robert Dannemann, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, 1945–1955 Mitglied im Bundestag |
Hermann Dürr, Mitglied in der NSDAP 1943–1945, 1957–1965 Mitglied im Bundestag |
Josef Effertz, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, 1961–1968 Mitglied im Bundestag |
Otto Eisenmann, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, 1957–1965 Mitglied im Bundestag |
Josef Ertl, Mitglied in der NSDAP 1943–1945, 1961–1987 Mitglied im Bundestag, 1969–1983 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten |
Margarete Hütter, Mitglied in der NSDAP 1943–1945, 1943–1953 und 1955–1957 Mitglied im Bundestag |
Otto Köhler, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, 1957–1960 Mitglied im Bundestag |
Martin Reichmann, Mitglied in der NSDAP 1932–1945, 1961–1969 Mitglied im Bundestag |
Hermann Saam, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, Mitglied im Bundestag 1965–1969 |
Walter Scheel, Mitglied in der NSDAP 1941–1945, 1961–1966 Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, 1969–1974 Bundesminister des Auswärtigen, 1974–1979 Bundespräsident |
Hermann Schwann, Mitglied in der NSDAP 1933–1945, 1953–1957 Mitglied im Bundestag |
Artur Stegner, Mitglied in der NSDAP 1931–1945, 1949–1957 Mitglied im Bundestag |
Willi Weyer, Mitglied in der NSDAP 1937–1945, 1953–1954 Mitglied im Bundestag |
Siegfried Zoglmann, Mitglied in der NSDAP 1934–1945, 1957–1970 Mitglied im Bundestag |
„Liste der Schande“: Ehemalige NSDAP- und SA-Mitglieder als Bundesminister
Hinsichtlich von Bundesministern, die ehemals NSDAP- oder SA-Mitglieder waren, gibt die Bundesregierung – welch ein Wunder – breitwillig Auskunft.
Lesen Sie die nachfolgende „Liste der Schande“ aufmerksam durch und Sie werden große Augen bekommen. Die etwas bekannteren Persönlichkeiten habe ich „gefettet“.
Name | Ressort | Mitgliedschaften im Sinne der Fragestellung
|
Ewald Bucher 19.7.1914 – 31.10.1991 | Justiz Wohnungswesen und Städtebau
|
NSDAP seit 1.5.1937, SA |
Rolf Dahlgrün 19.5.1908 – 19.12.1969
|
Finanzen | NSDAP seit 1.5.1933 |
Horst Ehmke geb. 4.2.1927 | Justiz Bundeskanzleramt Forschung und Technologie, Post- und Fernmeldewesen
|
NSDAP seit 20.4.1944 |
Herbert Ehrenberg geb. 21.12.1926
|
Arbeit und Sozialordnung | vermutl. NSDAP seit 20.4.1944 |
Erhard Eppler geb. 9.12.1926 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit | NSDAP seit 1944
|
Franz Etzel 12.8.1902 – 9.5.1970 | Finanzen
|
NSDAP, Austritt 1927 |
Hans-Dietrich Genscher geb. 21.3.1927
|
Innen Auswärtiges Amt | NSDAP 1945 |
Hermann Höcherl 31.3.1912 – 18.5.1989 | Innen Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
|
NSDAP 1931–1932 und seit 1935 |
Richard Jaeger 16.2.1913 – 15.5.1998
|
Justiz | SA seit 1933 |
Kurt-Georg Kiesinger 6.4.1904 – 9.3.1988
|
Bundeskanzler | NSDAP seit 1.5.1933 |
Waldemar Kraft 19.2.1898 – 12.7.1977
|
Besondere Aufgaben | NSDAP seit 1.5.1943; SS seit 13.11.1939 |
Hans Krüger 6.7.1902 – 3.11.1971 | Vertriebene, Flüchtlingen und Kriegsgeschädigte
|
NSDAP seit 1.5.1933 |
Lauritz Lauritzen 10.1.1910 – 5.6. 1980 | Wohnungswesen und Städtebau Verkehr, Post und Fernmeldewesen Verkehr
|
SA seit 1.4.1934 |
Hans Lenz 12.7.1907 – 28.8.1968 | Bundesschatzminister Wissenschaftliche Forschung
|
NSDAP seit 1.5.1933 |
Hans Leussink geb. 2.2.1912 – 16.2.2008
|
Bildung und Wissenschaft | NSDAP seit 1.5.1937 |
Theodor Oberländer 1.5.1905 – 4.5.1998 | Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
|
NSDAP seit 1.5.1933; SA-Obersturmführer seit 1.7.1938 |
Alois Niederalt 10.4.1911 – 16.7.2004 | Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder
|
NSDAP seit 1.5.1937 |
Victor-Emmanuel Preusker 25.2.1913 – 13.5.1991 | Wohnungsbau | NSDAP seit 1.5.1937; SS Mai – Juli 1933 und ab 1.2.1934; SA 1933
|
Walter Scheel geb. 8.7.1919 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit Auswärtiges Amt
|
NSDAP seit 1941 oder 1942 |
Karl Schiller 24.4.1911 – 26.12.1994 | Wirtschaft und Finanzen
|
NSDAP seit 1.5.1937; SA Juli 1933 – 1938
|
Kurt Schmücker 10.11.1919 – 6.1.1996
|
Wirtschaft Bundesschatzminister | NSDAP seit 1.9.1937 |
Oscar Schneider geb. 3.6.1927 | Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
|
NSDAP seit 20.4.1944 |
Gerhard Schröder 11.9.1910 – 31.12.1989 | Innen Auswärtiges Amt Verteidigung
|
NSDAP 1.5.1933 – 1.9.1943 (Austritt) |
Heinz Starke geb. 27.2.1911 – 31.1.2001
|
Finanzen | NSDAP |
Richard Stücklen 20.8.1916 – 2.5.2002
|
Post- und Fernmeldewesen | NSDAP |
Friedrich Zimmermann 18.7.1925 | Innen Verkehr | NSDAP seit 1943
|
Nun also wissen Sie, wer die junge BRD tatsächlich mit aufgebaut hat: Ehemalige Nazis im öffentlichen Dienst und in der Politik (Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat etc.).
Sagt Ihnen das heutzutage irgendein Parteipolitiker? Irgendein Minister? Irgendein Vertreter der Bundesregierung? Natürlich nicht! Denn zu groß ist die Angst vor der braunen Vergangenheit in den eigenen Reihen.