Die Rechtsanwältin Jessica Hamed hält die durch den Lockdown verfügten „Corona-Regeln“ für verfassungswidrig. Hamed hat deshalb in gleich mehreren Bundesländern Klage gegen die Lockdown-Regeln eingereicht. Sie hält alle getroffenen Maßnahmen für größtenteils verfassungswidrig. Das „unterschiedslose Vorgehen“ gegen alle Bürger habe keine ausreichende Rechtsgrundlage. Zwar gestatte das Infektionsschutzgesetz in spezifischen Fällen Quarantäneanforderungen, doch auch dort gebe es keine allgemeine Regelung, die alle Menschen zur absoluten Kontaktsperre oder gar zu einer Ausgangssperre nötige, so die Anwältin. Dasselbe gelte auch für die allgemeine Schließung von Betrieben, Geschäften und Einrichtungen sowie für das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot, sagte Hamed dem „Focus“.
Insbesondere die in Bayern verhängten Ausgangsbeschränkungen seien „evident verfassungswidrig“. Das seien Maßnahmen, die man sonst nur von autoritären Staaten kenne und die im Grundgesetz keine Rechtfertigung fänden, so Hamed. Die Folgen des Lockdowns hätten sich zudem schon sehr früh abgezeichnet – Folgen, wie Gewalt gegen Kinder und Frauen, Gesundheitsgefährdung durch verschobene medizinische Behandlungen, psychische Folgen bis hin zu Suizid und der Verlust der wirtschaftlichen Existenz.
Viele deute darauf hin, so Hamed, dass die „Kollateralschäden“ durch den Lockdown weitaus größer und dramatischer seien, als die „Virus-Schäden“ selbst. Die anfängliche „Überreaktion“ der Politik sei noch nachvollziehbar gewesen. Doch die Politik hätte sich schon frühzeitig um die wissenschaftliche Evidenz bemühen müssen wie z. B. die Empfehlung von Obduktionen von Anfang an.
Hamed bezeichnet es als „einen Skandal“, dass immer noch nicht alle Schulen und Kindertagesstätten geöffnet hätten. Selbst angesichts der Lockerungen werde Hamed alle Klagen in der Hauptsache fortführen. Weitere Klagen seien denkbar, schließlich gebe es nach wie vor Maßnahmen, die „tief in die Grundrechte der Bürger eingreifen“.
So sei auch die derzeit immer noch geltende „Maskenpflicht zu beanstanden“. Die sogenannte „Mund-Nasen-Bedeckung“, berge ein erhöhtes Infektionsrisiko und es handele sich bei der Maskenpflicht um eine „reine symbolpolitische Maßnahme, fernab jeglicher wissenschaftlicher Evidenz, die jedoch tief in die Persönlichkeitsrechte der Menschen eingreife“, so Hamed.
Hamed: „Meines Erachtens haben insbesondere die Landesparlamente versäumt, ihre Kontrollfunktion auszuüben. Sie haben die Regierungen schalten und walten lassen und die überforderte Justiz alleingelassen. Mir bereitet es große Sorgen, dass gerade in der Anfangszeit der Krise im öffentlichen Diskurs kaum Raum für Bedenken dieser Art war, sodass ich gerne die Möglichkeit wahrnehme, so auch im Rahmen dieses Interviews, auf die rechtlichen Probleme der Krise hinzuweisen, um für die Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien einzutreten. Der Wert einer Aussage bemisst sich meines Erachtens in einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft einzig an deren Inhalt.“ Was hinter den Lockdowns steckt – lesen Sie hier.